Unsere Corporate-Governance-Struktur
Weil Daimler seinen Unternehmenssitz in Deutschland hat, ist der formale Gestaltungsrahmen unserer Corporate Governance durch deutsches Recht gesetzt. Ebenso sind die Kompetenzen der drei Gesellschaftsorgane Hauptversammlung, Vorstand und Aufsichtsrat durch das deutsche Aktienrecht geregelt. Entscheidend ist dabei das duale Führungssystem, das eine strikte Trennung zwischen Leitungs- und Überwachungsorgan (Vorstand und Aufsichtsrat) vorsieht.
Seit Juni 2010 wird die Daimler-Aktie nicht mehr an der New Yorker Börse gehandelt.