Beschäftigung

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Am 31. Dezember 2010 beschäftigte der Daimler-Konzern weltweit 260.100 Mitarbeiter. Das waren 3.693 mehr als ein Jahr zuvor. Der Anstieg resultierte zum einen aus Zugängen im Konsolidierungskreis, insbesondere von Gesellschaften bei Mercedes-Benz Cars und in der Vertriebsorganisation. Zum anderen erhöhte sich der Personalstand dadurch, dass die Personalkapazitäten an die wieder anziehende Nachfrage angepasst wurden.

Flexibler Personaleinsatz

In den Jahren 2008 und 2009 mussten wir auf die rückläufige Nachfrage reagieren, indem wir Zeitkonten abbauten, die Zahl der Zeitarbeitskräfte reduzierten und schließlich weitergehende Maßnahmen bis hin zur Kurzarbeit ergreifen mußten. Inzwischen hat die Nachfrage wieder spürbar angezogen, sodass wir die Kurzarbeit im Pkw- und auch im Nutzfahrzeugbereich wieder beenden konnten. Damit waren zum Jahresende 2010 in der Daimler AG weder Mitarbeiter in Kurzarbeit (2009: 27.498) noch waren Beschäftigte von einer Arbeitszeitverkürzung betroffen (2009: 86.992).

 

Der Anteil der Tarifmitarbeiter in Deutschland beläuft sich auf über 90 Prozent (Konzern). Keine Tarifbindung besteht in einigen Konzerngesellschaften. In Deutschland nehmen Betriebsräte über das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) auch ohne Tarifbindung weitgehende Mitbestimmungsrechte für die Belegschaft wahr, z. B. für betriebliche Lohngestaltung und Fragen der betrieblichen Ordnung.

Dialog mit Arbeitnehmervertretern

Daimler pflegt eine enge Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern in Betriebsräten und Gewerkschaften. Zentrale Gremien hierfür sind die 2002 gebildete Weltarbeitnehmervertretung und der Europäische Betriebsrat, der seit 1996 existiert. Auf Unternehmensebene werden die Interessen der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat entsprechend der gesetzlichen Regelung durch zehn Aufsichtsräte vertreten. Seit 2009 wird das im HR-Ressort eingerichtete HR CSR Committee durch einen Vertreter des Gesamtbetriebsrats unterstützt.

Daimler erkennt das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren, unter Berücksichtigung der nationalen gesetzlichen Regelungen an. Das Recht auf Koalitionsfreiheit gewährleisten wir selbst in Staaten, in denen die Koalitionsfreiheit nicht geschützt ist. Dies ist in unseren Grundsätzen zur sozialen Verantwortung verankert, die alle zehn Prinzipien des UN Global Compact mit einbeziehen.

Daimler berichtet gegenüber der Weltarbeitnehmervertretung (WEC) regelmäßig über Verstöße gegen die Grundsätze. Das Verfahren für den Umgang mit Beschwerdefällen haben wir 2008 neu beschrieben und die Verantwortlichkeiten mit dem Einkaufsbereich neu festgelegt. Verstößt einer unserer Geschäftspartner gegen unsere Grundsätze, weisen wir ihn darauf hin. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie vergleichbare Grundsätze der sozialen Verantwortung einführen.

Der Betriebsrat ist vom Unternehmen über alle wesentlichen Betriebsänderungen zu informieren. In Abhängigkeit bestimmter, vom (Betriebsverfassungs-)Gesetz vorgegebener Schwellenwerte muss mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung über die Auswirkungen der Betriebsänderung geschlossen werden. Im Übrigen werden die Mitarbeiter von Daimler rechtzeitig (via interne Kommunikationsmedien) über wesentliche betriebliche Veränderungen informiert. Des Weiteren informiert das Unternehmen die unterschiedlichen Gremien der Arbeitnehmervertretung auf Konzern- und Unternehmensebene (Konzernwirtschaftsausschuss, WEC) über die wirtschaftliche Lage und wesentliche Veränderungen im Konzern und den Konzernunternehmen.

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