Menschenrechte
Wir bekennen uns zur Einhaltung der Menschenrechte und setzen uns in unserem Einflussbereich aktiv für ihre Wahrung ein. Dabei orientieren wir uns an der UN-Menschenrechtscharta, den ILO-Kernarbeitsnormen, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den Prinzipien des UN Global Compact sowie dem aktuellen Stand des Frameworks „Protect, Respect and Remedy“ von Prof. John Ruggie. Zudem sind wir auch als Mitglied der im Januar 2010 in Davos vorgestellten LEAD-Gruppe aktiv. Interne Grundsätze, wie unser Integrity Code, unsere CSR-Prinzipien, Betriebsvereinbarungen und die Nachhaltigkeitsrichtlinie für Lieferanten sind davon abgeleitet. Alle Menschenrechte sind uns wichtig. Als Automobilhersteller liegt für uns das Hauptaugenmerk dabei auf Arbeitnehmerrechten, wie der Vereinigungsfreiheit, dem Recht auf Tarifverhandlungen, der Achtung von Chancengleichheit sowie dem Recht „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“. Wir lehnen Zwangsarbeit ab und setzen uns für die effektive Abschaffung ausbeuterischer Kinderarbeit ein. Um die Einhaltung von Menschenrechten in unserem operativen Geschäft rund um die Welt sicherzustellen, arbeiten wir an einer noch besseren Definition der Verantwortlichkeiten und Kommunikationsstrukturen. Eine zentrale Rolle übernimmt auch für Menschenrechtsfragen unser Business Practices Office (BPO), das Hinweise auf Gesetzes- und Regelverstöße – auch anonym – entgegennimmt. In potenziellen Verdachtsfällen, beispielsweise in der Lieferkette, können wir auf eine eingespielte Zusammenarbeit mit unserer Weltarbeitnehmervertretung (WEC) bauen.
Verantwortung und Dialog. Beim „Sustainability Dialogue 2009“ haben wir zugesagt, unser Engagement verstärkt zwei Gesichtspunkten zu widmen: Um unsere besondere unternehmerische Verantwortung in Bezug auf die Menschenrechte noch besser zu erfassen und die Zuständigkeiten von Politik und Wirtschaft klar abzugrenzen, stehen wir im Dialog mit staatlichen und nicht staatlichen Institutionen. Auf dieser Basis thematisieren wir Menschenrechtsfragen in unseren Mitgliedsgremien (z. B. dem VDA) und werben für gemeinsame Industrieinitiativen.
Außerdem haben wir uns verpflichtet, das Bewusstsein für Menschenrechte unternehmensintern zu stärken und in maßgeblichen Prozessen noch besser zu verankern. So haben wir im vergangenen Jahr das für alle Verwaltungsangestellten weltweit verbindliche webbasierte „Code of Conduct“-Training um ein Menschenrechtsmodul erweitert. Dieses wurde gemeinsam mit einer Menschenrechtsorganisation entwickelt. Zusätzlich haben wir 2010 weltweit Präsenztrainings zur Korruptionsprävention durchgeführt, die das Thema Menschenrechte beinhalten. In Compliance-Trainings für neu ernannte Führungskräfte und für alle Teilnehmer des Daimler-Trainee-Programms werden Menschenrechtsfragen ebenfalls behandelt.
Human Rights Impact Assessment. Beim „Sustainability Dialogue 2010“ konnten wir zudem unsere Pläne für ein „Human Rights Impact Assessment“ konkretisieren. Unser Vorhaben haben wir anhand eines konkreten Länderbeispiels mit dem Landesverantwortlichen sowie international anerkannten Menschenrechtsexperten diskutiert. Anknüpfend daran wollen wir im Jahr 2011 ein vorsorgendes Risikomanagement in Bezug auf Menschenrechtsfragen entwickeln. Hierzu zählt die systematische Evaluation unserer Standorte unter Menschenrechtsgesichtspunkten. Auf dem Weg zu einer integrierten Betrachtung von Menschenrechtsfragen entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette wollen wir außerdem die Bereiche Einkauf und Vertrieb verstärkt einbinden.
| Das Recht auf ... | Quelle | Zusätzliche Quelle |
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| 1 United Nations (1948). Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. New York: United Nations 2 ILO (1998). Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Geneva: ILO 3 OECD (2000). OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen. Paris: OECD 4 United Nations Global Compact 5 ILO (1998). Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Geneva: ILO 6 ILO (1998). Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Geneva: ILO |
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| Versammlungsfreiheit | UDHR Art. 20 | ILO Art. 2/a, GC3 |
| Organisation und Teilnahme an Tarifverhandlungen | UDHR Art. 23/4 | ILO Art. 2/a; OECD IV Art. 1/a; OECD IV Art. 2, 7&8, GC3 |
| Nichtdiskriminierung | UDHR1 Art. 2 | ILO2 Art. 2/b; OECD3 IV Art. 1/d, GC4 6 |
| Abschaffung von Sklaverei und Zwangsarbeit | UDHR Art. 4 | ILO5 Art. 2/b; ILO C105, C29 |
| Abschaffung von Kinderarbeit | UDHR Art. 20 | ILO Art. 2/a, GC3 |
| gleichen Lohn für gleiche Arbeit | UDHR Art. 23/2 | ILO Art. 2/d; OECD IV Art. 1/d, GC6 |
| Gleichheit bei der Arbeit | UDHR Art. 23/1 | ILO6 Art. 2/d; OECD IV Art. 1/d, GC6 |
| gerechte und befriedigende Entlohnung | UDHR Art. 23/3 | |
| eine sichere Arbeitsumgebung | UDHR Art. 23/1 | OECD IV Art. 4/b |
| Erholung und Freizeit | UDHR Art. 24 | |
| Familienleben | UDHR Art. 16 | |
